GEMA-GEbühren: Thüringen stärkt Ehrenamt durch Übernahme

Der Freistaat unterstützt ehrenamtliche Vereine, Organisationen und Einrichtungen, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten, durch eine Pauschalregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren. 

Musik muss immer dann über die GEMA lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird. Ziel der gemeinsamen Vereinbarung mit der GEMA soll es sein, für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen Musik abgespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Lizenzvergütungen zu tragen. 

Ehrenamtliche Vereine, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, können sich noch bis zum 31. Mai 2024 schnell und einfach auf der Webseite der GEMA anmelden. Auf diese Weise soll der Bedarf ermittelt und das Kontingent besser bestimmt werden.

Vorausetzungen

Vereine, die sich anmelden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sitz im Freistaat Thüringen
  • Gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO
  • Vorwiegend ehrenamtliche Tätigkeit
  • Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme ab dem 1. Juli 2024 über das GEMA-Onlineportal möglich sein. Weitere Informationen bietet die Externer Link:Website der GEMA.