Geld für mehr Teilhabe erreicht arme Kinder kaum
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für soziale und kulturelle Teilhabe kommen auch 15 Jahre nach ihrer Einführung kaum bei den jungen Anspruchsberechtigten an. Das belegt die jüngste Analyse der Bertelsmann Stiftung.

Demnach erhalten bundesweit mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Nach den Berechnungen der Stiftung nehmen von den 6- bis unter 15-jährigen Betroffenen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch. In Hessen und Thüringen ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die den Teilhabebetrag tatsächlich nutzen, sogar noch geringer.
Teilhabequoten in Hessen und Thüringen unter dem Bundesdurchschnitt
Grundsätzlich soll Kindern aus unterstützungsbedürftigen Familien mithilfe dieses Betrags ermöglicht werden, in ihrer Freizeit Sport zu treiben, Musik zu machen oder an anderen Aktivitäten teilzunehmen. Der Stiftung zufolge bekamen 2025 in Hessen aber lediglich 12,3 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen (11.867), denen der Teilhabebetrag zugestanden hätte, den Zuschuss. In Thüringen waren es 10,3 Prozent (2533). Die Teilhabequoten der 15- bis unter 18-jährigen Anspruchsberechtigten für 2025 lagen sogar noch darunter, genauer: in Hessen bei 6,3 Prozent und in Thüringen bei 4,8 Prozent.
Anspruchsberechtigte von Bürokratie überfordert
Die geringe Nutzung liegt laut Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik, nicht an mangelndem Bedarf: “Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwändig.” Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwere es den Eltern, die Leistungen zu beantragen.
Aus seiner langjährigen Beratungspraxis kann der VdK bestätigen, dass viele Menschen mit dem Ausfüllen von Formularen und der Beschaffung erforderlicher Nachweise überfordert sind und deshalb davon absehen, die ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen. Ihre Ansprüche dürfen nicht scheitern, weil sie sich den komplexen Verfahren nicht gewachsen fühlen. Informationen, Abläufe und Anträge müssen leicht zugänglich und verständlich sein.
Zuschüsse zu Schulbedarf und Mittagessen werden öfter abgerufen
Von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stärker genutzt wird der Zuschuss zum Schulbedarf (195 Euro/Jahr). Diesen erhielten der Bertelsmann-Untersuchung zufolge 2025 bundesweit 77,8 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen. In Hessen waren es 79,2 Prozent (Thüringen: 73,3 Prozent). Die Leistung zur Mittagsverpflegung erhielten demnach 35,7 Prozent der betroffenen Kinder in Hessen und 37,3 Prozent im Freistaat.
Als problematisch sieht die Stiftung an, dass derzeit eine Datengrundlage fehlt, mit der sich nachvollziehen lässt, wie viele junge Menschen genau anspruchsberechtigt sind, welche Leistungen sie nutzen, welche Kosten entstehen und an welchen Hürden die Inanspruchnahme scheitert. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag sei mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.
VdK fordert: Mittel richtig einsetzen
Der VdK weist seit Langem darauf hin, dass die Mittel zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit kleinem Budget dort eingesetzt werden müssen, wo sie täglich betreut werden, beispielsweise in Schulen und Kitas für das Mittagessen, Freizeitangebote und Nachhilfe.