Beitragsanpassung zum Januar 2026

Nach neun Jahren Beitragsstabilität hat der VdK-Landesausschuss als das dafür zuständige Gremium die Anhebung der Mitgliedsbeiträge ab 1. Januar 2026 um einen Euro pro Monat beschlossen. Im Landesausschuss sind alle 57 Kreisverbände des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen mit Sitz und Stimme vertreten.

Moderate Anhebung

Aufgrund der übermäßig hohen Inflation in den vergangenen Jahren war dieser Schritt unumgänglich. Die mit dem allgemeinen Anstieg des Preisniveaus einhergehenden Kostenentwicklung zum Beispiel für Strom und Heizung, Hausneben- und Verwaltungskosten in jeder unserer mehr als 60 Büros und Anlaufstellen in Hessen und Thüringen haben die Ausgaben des Verbands deutlich erhöht und werden auch weiterhin auf hohem Niveau verharren. Mit rund 18 Prozent fällt die Beitragserhöhung geringer aus als die allgemeine Preissteigerung der vergangenen neun Jahre. (siehe nebenstehende Tabelle) 

Investition in die Zukunft

Die durch die Anpassung des Mitgliedsbeitrags zu erwartenden Mehreinnahmen sollen vor allem zur Stärkung des Ehrenamts und insbesondere zum Ausbau des Beratungsangebots sowie zu notwendigen Investitionen in die Zukunftssicherung beitragen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in dem Artikel "Die Zukunftssicherung im Blick".

Zum VdK in Deutschland gehören 13 eigenständige Landesverbände. Seit Jahrzehnten zählt der VdK Hessen-Thüringen zu den Landesverbänden mit den günstigsten Mitglidsbeiträgen. Nach der Beitragsanpassung ist dies auch weiterhin der Fall.

Verlässliche Unterstützung für unsere Mitglieder

Basis aller Entscheidungen in unserem Landesverband – insbesondere bei Anpassungen, die wie die Anhebung des Mitgliedbeitrags alle Mitglieder betreffen – sind Transparenz und zeitige Information. Über Umsetzung und Höhe des künftigen Mitgliedsbeitrags wurde mit allen Verbandsstufen intensiv diskutiert, etwa im Rahmen unserer diesjährigen Regionalkonferenzen mit Vertretungen aller Ortsverbände. Zusätzlich wurde ausführlich in den Gremien der Kreis- und Bezirksverbände darüber beraten.

“Die Beitragsanpassung ist eine Investition in die Zukunft, die gewährleistet, dass unsere Mitglieder sich auf die Unterstützung ihres VdK und die hohe Qualität unserer Leistungen verlassen können”, betont der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann. 

Den VdK-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzen oder erstatten lassen

Der VdK-Mitgliedsbeitrag ist nach § 10b Einkommensteuergesetz steuerlich absetzbar. Wie genau Sie das tun können, haben wir in einem kleinen Externer Link:Ratgeber zusammengefasst.  

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der VdK-Mitgliedsbeitrag erstattet werden. Wann ein Mitglied Anspruch auf Erstattung hat und welche Voraussetzungen dafür gelten, stellt ebenfalls ein kurzer Externer Link:Ratgeber dar.