Kategorie Rente Rentenbesteuerung

Änderung bei Rentenbesteuerung

Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ergeben sich einige steuerrechtliche Änderungen. So verlangsamt sich zum Beispiel der Anstieg des Besteuerungsanteils von Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Hände eines Mannes halten eine Geldbörse offen, darin befinden sich wenige Münzen.
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Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) hin. Auf ihrer Website erläutert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung dazu die neue Regelung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes: Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt demnach der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nicht mehr um wie bisher 1,0 Prozentpunkte, sondern nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss deshalb nicht 83 Prozent der Rente versteuern, sondern nur noch 82,5 Prozent.

Volle Besteuerung erst ab Renteneintritt 2058

Wie viel Prozent der Rente versteuert werden müssen, hängt stets vom Jahr des Rentenbeginns ab. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt dabei Jahr für Jahr, durch das Wachstumschancengesetz aber langsamer als ursprünglich geplant: Die Anhebung der Besteuerung erfolgt nach DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Angaben nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern ab 2023 nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Deshalb wird erst 2024 der Besteuerungsanteil auf 83 Prozent und 2025 dann auf 83,5 Prozent angehoben. Zu 100 Prozent zu versteuern sind Renten durch das Wachstumschancengesetz erst ab dem Renteneintrittsjahr 2058 statt wie ursprünglich vorgesehen 2040.

Nachgelagerte Besteuerung

In dem Zusammenhang erläutert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung zudem das dahintersteckende Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung der Renten. Im Zuge dieser 2005 eingeführten Regelung wurden Aufwendungen für die Altersvorsorge zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden die späteren Renteneinkünfte schrittweise besteuert. In der Regel wirkt sich die "nachgelagerte Besteuerung" vorteilhaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher aus: Während des aktiven Berufslebens verringern die Aufwendungen für die persönliche Altersvorsorge die Steuerbelastung. Im Ruhestand oder bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind die Einnahmen in der Regel geringer – und dadurch auch die steuerliche Belastung durch die Rente.

Die wichtigsten Informationen zum Thema bündelt die Externer Link:Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht", die die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite kostenlos zum Herunterladen anbietet. Fragen können Sie außerdem am kostenfreien Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung (Tel. 0800 1000 4800) mit den Experten der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung klären.