Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

Gesundheitsreform im Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben, bevor sie nun dem Bundesrat vorgelegt wird. Der VdK sieht die neuen Regelungen kritisch.

An der Hauptwache in Frankfurt halten bei strahlendem Sonnenschein zwei Frauen mit Sonnenbrillen ein Schild mit der Beschriftung "Es ist gerecht, wenn auch Beamte und Politiker in unser Sozialsystem einzahlen!" hoch.
Bei der VdK-Aktion zum Equal Pay Day 2026 in Frankfurt warben (von links) Marion Velte-Petri vom Ortsverband Wommelshausen und Ehrenamtskoordinatorin Ramona Hahn für eine solidarische Sozialversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. © VdK Hessen-Thüringen

Die Regelungen im Zuge des neuen Beitragsstabilisierungsgesetzes sollen die finanzielle Schieflage des Gesundheitssystems ausgleichen. Für 2027 wird ein Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 15 Milliarden Euro erwartet. Mit dem Reformpaket sei es möglich, die Finanzlücke bis 2030 zu schließen und die Beiträge für Versicherte stabil zu halten, argumentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Wegfall der Mitversicherung der Ehepartnerin/des Ehepartners

Der VdK warnt ausdrücklich vor einer künftig noch stärken Belastung der Versicherten - bei zugleich reduzierten Leistungen. Dazu gehört unter anderem der Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner in Höhe von 2,5 Prozent. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern unter 12 Jahren. Für Eltern von Kindern mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, pflegende Angehörige/Partner über der Regelaltersgrenze sowie voll erwerbsgeminderte Ehegatten und Lebenspartner soll die Regel ebenfalls nicht gelten. 

Von diesen Ausnahmen abgesehen, bedeutet der Zuschlag eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen. Haushalte mit nur einem Einkommen trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Zuschlag deutlich spüren. Leidtragende sind außerdem Frauen, die zum Beispiel wegen fehlender Betreuungsplätze für die Kinder nicht arbeiten können.

Höhere Medikamentenzuzahlung

Große Sorge bereitet dem VdK weiterhin die Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente auf 7,50 Euro bis 15 Euro. Die ursprünglich geplante automatische jährliche Erhöhung wurde gestrichen. Dennoch überlegen sich Menschen, die sehr wenig Geld haben, möglicherweise künftig, ob sie sich ein Medikament noch leisten können. 

Die möglichen Folgen sind Therapieabbrüche, unbehandelte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das betrifft vor allem ältere Menschen, die oft dauerhaft mehrere Medikamente einnehmen müssen. Gerade in der Altersgruppe “65plus” beobachten wir in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Armutsquote, für die Betroffenen könnten erhöhte Zuzahlungen schnell zu finanziellen Engpässen führen. 

Teil-Krankschreibung soll kommen

Ab Juli 2028 soll eine Teil-Krankschreibung mit Teil-Krankengeld möglich sein. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber ist damit einverstanden, können kranke Beschäftigte demnach teilweise arbeiten. Geld und Krankengeld werden anteilig bezahlt.

Der VdK hält die Einführung von Teilkrankschreibungen für problematisch: Beschäftigte können trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten - und damit ihre Gesundheit gefährden. Stattdessen sollte die bewährte stufenweise Wiedereingliederung in den Job bei voller sozialer Absicherung gestärkt werden.

Senkung des Zuschusses für Zahnersatz

Schon jetzt können sich viele Menschen einen Zahnersatz nicht leisten, dessen Kosten über den Festzuschuss der Krankenkasse hinausgeht. Zu befürchten ist, dass Versicherte mit kleinem Budget durch eine Reduzierung der Festzuschüsse von 60 auf 50 Prozent ganz auf Zahnersatz verzichten.

Hautkrebs-Vorsorge nicht mehr als Kassenleistung

Krankenkassen, so der Plan der Bundesregierung, sollen künftig regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen ab 35 Jahren nicht mehr zahlen müssen. Auch diese Neuregelung lehnt der VdK ab.

Ungerechtigkeit im System bleibt

Grundsätzlich bedauert der VdK, dass der Bund seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde Leistungen auch künftig nicht in angemessener Höhe nachkommem und die Kosten auf die gesetzlich Versicherten verschieben wird. Sachgerecht, um die Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Großteil zu schließen, wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern durch den Bund. 

Der Bund will sich nun 2027 mit zusätzlich 1 Milliarde Euro an den Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger beteiligen, die sich insgesamt auf 12 Milliarden Euro jährlich belaufen. Zugleich soll der Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,5 Milliarden Euro 2027 um 1,35 Milliarden Euro sinken, bisher war eine Kürzung um 2 Milliarden Euro vorgesehen. 

VdK-Mitglieder bemängeln Zweiklassenmedizin

In einer Externer Link:aktuellen Umfrage des VdK Hessen-Thüringen zur medizinischen Versorgung haben mehr als 20.000 Menschen ihre persönlichen Erfahrungen beim Hausarzt, bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus sowie in der Notfallambulanz mit uns geteilt. In ihren Rückmeldungen trat ein Aspekt besonders hervor: So fühlen sich nur knapp 9 Prozent der Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer gleichberechtigt mit Privatpatienten und -patientinnen. In dem Zusammenhang wurden Nachteile für gesetzlich Krankenversicherte vor allem bei der Terminvergabe, beim Zugang zu Fachärzten und Leistungen sowie bei den Wartezeiten in den Praxen bemängelt.

In den bisherigen Reformplänen der Bundesregierung ist eine Lösung für diese Ungleichbehandlung nicht enthalten. Eine gute Gesundheitsversorgung - unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort - ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der VdK fordert in dem Sinne eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle einzahlen, sodass beispielsweise Zu- oder Aufzahlungen, Eigenbeteiligungen und Leistungsausgrenzungen nicht mehr erforderlich wären.

Reform im Bundesrat

Noch am 10. Juli soll im Bundesrat über die Reform beraten werden. Der Gesetzentwurf ist aber nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat könnte den Entwurf jedoch dem Bundestagsausschuss zur Beratung zuweisen und ihn damit verzögern.