Geplante Gesundheitsreform: Sparen auf Kosten der Versicherten?
Reduzierte Leistungen, höhere Zuzahlungen: Die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitssystem stellen aus Sicht des VdK ein Sparprogramm zulasten der gesetzlich Versicherten dar.

Die im Zuge des geplanten Beitragsstabilisierungsgesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-BSGkurz fürBundessozialgericht) vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die finanzielle Schieflage des Gesundheitssystems ausgleichen. Für 2027 wird ein Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung von 15 Milliarden Euro erwartet. Mit dem Reformpaket sei es möglich, die Finanzlücke bis 2030 zu schließen und die Beiträge für Versicherte stabil zu halten, argumentierte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Bei einer Umsetzung der aktuell bekannten Reformvorschläge werden jedoch die Versicherten künftig stärker belastet werden - bei zugleich reduzierten Leistungen.
Wegfall der Mitversicherung der Ehepartnerin/des Ehepartners
Vom geplanten Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner von 2,5 Prozent sind Kinder und Eltern mit Kindern unter 7 Jahre, Eltern von Kindern mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, pflegende Angehörige/Partner über der Regelaltersgrenze sowie voll erwerbsgeminderte Ehegatten und Lebenspartner zwar ausgenommen. Von diesen Ausnahmen abgesehen, bedeutet der Zuschlag jedoch eine erhebliche Belastung für Familien in finanziell angespannten Lebenslagen. Haushalte mit nur einem Einkommen trifft es besonders hart. Aber auch Familien, in denen eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden den Zuschlag deutlich spüren. Leidtragende sind außerdem Frauen, die zum Beispiel wegen fehlender Betreuungsplätze für die Kinder nicht arbeiten können.
Höhere Medikamentenzuzahlung
Große Sorge bereitet dem VdK eine mögliche Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente um 50 Prozent von 7,50 Euro auf 15 Euro. Menschen, die sehr wenig Geld haben, überlegen sich möglicherweise künftig, ob sie sich ein Medikament noch leisten können. Die möglichen Folgen sind Therapieabbrüche, unbehandelte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das betrifft vor allem ältere Menschen, die oft dauerhaft mehrere Medikamente einnehmen müssen. Gerade in der Altersgruppe “65plus” beobachten wir in den vergangenen Jahren einen Anstieg der Armutsquote, für die Betroffenen könnten erhöhte Zuzahlungen schnell zu finanziellen Engpässen führen.
Senkung des Zuschusses für Zahnersatz
Schon jetzt können sich viele Menschen einen Zahnersatz nicht leisten, dessen Kosten über den Festzuschuss der Krankenkasse hinausgeht. Zu befürchten ist, dass manche Versicherte mit kleinem Budget bei einer weiteren Reduzierung der Festzuschüsse um 10 Prozent ganz auf Zahnersatz verzichten.
Einführung der Teilkrankschreibung
Die Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit ist in drei Stufen geplant: 25, 50 und 75 Prozent, bezogen auf die Restleistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Die Regelung birgt für den VdK die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was ihre Genesung gefährden kann. Stattdessen sollten Bedingungen geschaffen werden, unter denen Menschen gesund werden können und gerne zur Arbeit gehen.
Hautkrebs-Vorsorge nicht mehr als Kassenleistung
Krankenkassen, so der Plan der Bundesregierung, sollen künftig regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen ab 35 Jahren nicht mehr zahlen müssen. Auch diese Neuregelung lehnt der VdK ab.
Ungerechtigkeit im System bleibt
Grundsätzlich bedauert der VdK, dass der Bund seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde Leistungen auch künftig nicht in angemessener Höhe nachkommem und die Kosten auf die gesetzlich Versicherten verschieben wird. Sachgerecht, um die Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung zum Großteil zu schließen, wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern durch den Bund.
Der Bund will sich jedoch ab 2027 nur mit zusätzlich 250 Millionen Euro an den Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger und Flüchtlinge beteiligen, die sich insgesamt auf 12 Milliarden Euro jährlich belaufen. Zugleich soll der Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung ab 2027 um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt werden. Dies alles geht zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten.
VdK-Mitglieder bemängeln Zweiklassenmedizin
In einer Externer Link:aktuellen Umfrage des VdK Hessen-Thüringen zur medizinischen Versorgung haben mehr als 20.000 Menschen ihre persönlichen Erfahrungen beim Hausarzt, bei einem stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus sowie in der Notfallambulanz mit uns geteilt. In ihren Rückmeldungen trat ein Aspekt besonders hervor: So fühlen sich nur knapp 9 Prozent der Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer gleichberechtigt mit Privatpatienten und -patientinnen. In dem Zusammenhang wurden Nachteile für gesetzlich Krankenversicherte vor allem bei der Terminvergabe, beim Zugang zu Fachärzten und Leistungen sowie bei den Wartezeiten in den Praxen bemängelt.
In den bisherigen Reformplänen der Bundesregierung ist eine Lösung für diese Ungleichbehandlung nicht enthalten. Eine gute Gesundheitsversorgung - unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort - ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der VdK fordert in dem Sinne eine einheitliche solidarische Krankenversicherung, in die alle einzahlen, sodass beispielsweise Zu- oder Aufzahlungen, Eigenbeteiligungen und Leistungsausgrenzungen nicht mehr erforderlich wären.