Kategorie Ortsverband Nidderau
Datum

Vorsorgedokumente - Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Veranstaltungsinformationen

Wann?

Datum
Uhrzeit Uhr

Wo?

Ort
Familienzentrum Nidderau, Sitzungsraum
Gehrener Ring 5
61130 Nidderau-Heldenbergen
Das Bild zeigt das Nidderau Forum mit Eingang zum Familienzentrum
Nidder Forum © W.-P. Sander

Unser langjähriger Kassenführer und Wohn- sowie Fachberater für Barrierefreiheit des VdK Ortsverbandes Nidderau, Herr Ralf Keim, wird Ihnen erläutern, warum Vorsorgedokumente für jeden von uns von Bedeutung sind und eine zentrale Rolle spielen!“

Wer in Rechts- und Gesundheitsfragen nicht selbst entscheiden und handeln kann oder dafür Unterstützung benötigt, bekommt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben: beispielsweise eine geistige Beeinträchtigung infolge von Erkrankungen, eine Behinderung, fortgeschrittenes Alter oder wenn man nach einem Unfall bewusstlos ist.

Solch eine Situation, in der man nicht mehr selbst handeln kann, kann plötzlich eintreten und auch jüngere Erwachsene betreffen.

Daher wird empfohlen, sich frühzeitig über Fragen wie diese Gedanken zu machen:

  1. Wie stehe ich zu bestimmten medizinischen Maßnahmen? 
  2. Habe ich besondere Vorstellungen, Werte und Wünsche, die befolgt werden sollen? 
  3. Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht kann?  

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Willen verbindlich für Situationen festzuhalten, in denen Sie sich selbst nicht äußern können: 

  1. Patientenverfügung: Damit legen Sie fest, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Vorstellungen und Ihren Willen zu äußern. 
  2. Vorsorgevollmacht: Damit geben Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, Sie in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten.   
  3. Betreuungsverfügung: Sie kann die gleichen Angelegenheiten regeln wie eine Vorsorgevollmacht. Personen, die über eine Betreuungsverfügung benannt werden, unterliegen aber einer Kontrolle, da sie dem Betreuungsgericht über ihre Tätigkeit berichten müssen. 

Je nachdem, welches Dokument Sie wählen und wie Sie dieses ausformulieren, wird der Entscheidungs- und Handlungsspielraum Ihrer Vertrauensperson eingegrenzt beziehungsweise unterliegt bestimmten Kontrollen.

Alle drei Dokumente sind nur rechtlich verbindlich, wenn sie korrekt erstellt wurden. Sie müssen im Original vorliegen und mit einem Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein.

Quellenangabe: gesund.bund.de - ein Service des Bundesministeriums für Gesundheit.

Herzliche Grüße,  
Ihr VdK Ortsverband Nidderau

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zum Lageplan des Nidder Forum's sowie dem Eingang des Familienzentrum's:

Externer Link:Externer Link:https://nidderforum.de/lageplan/