Volkstrauertag 2025
Veranstaltungsinformationen
Wann?
Wo?
Rede von Helmut Schwoll, Sozialverband VdK,
Kreisverband Offenbach-Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
der Volkstrauertag zählt zu den „stillen Feiertagen“ und findet seit 1922 jedes Jahr zwei Sonntage vor dem ersten Advent statt. Damit fällt er zwischen die katholischen Gedenktage Allerheiligen/Allerseelen und den protestantischen Totensonntag. Bundesweit werden in zahlreichen Orten verschiedene Gedenkveranstaltungen auf Friedhöfen oder an Gedenkorten sowie Gottesdienste abgehalten.
Auch wir haben uns, wie jedes Jahr, heute hier getroffen, an diesem Tag der Trauer, und wir wollen der Toten aus zwei Weltkriegen gedenken. die Generation der Zeitzeugen wird womöglich nur noch wenige Male die Gelegenheit haben, weithin vernehmbar ihre Stimme zu erheben. Der diesjährige Volkstrauertag ist daher umso mehr Anlass, die Vergangenheit zu befragen um Lehren für die Gegenwart zu ziehen.
80 Jahre – das entspricht einem ganzen Menschenleben – ist es mittlerweile her, dass mit der deutschen Kapitulation der Zweite Weltkrieg endete und damit der schlimmste gewalttätige Konflikt, den die Menschheit je unter sich ausgetragen hat. 1945, nach nun sechs furchtbaren Jahren Krieg war dieser endlich beigelegt worden.
Bis heute, auch nach 80 Jahren, hat die Erinnerung an diesen grausamen Krieg nichts von seinem Schrecken und seiner Eindringlichkeit verloren, auch wenn zu befürchten ist, dass es nicht mehr viele Volkstrauertage geben wird, an denen Zeitzeugen von damals noch zugegen sein können. Umso dringender die Mahnung an uns alle, besonders an die jüngeren, dass wir nicht vergessen – nicht die Millionen Toten und deren Hinterbliebene, aber auch nicht die Ursachen, die zu dieser Katastrophe geführt haben.
Es zeichnet unsere Gesellschaft aus, dass mit dem Volkstrauertag neben der Erinnerung an die Opfer auch dem Nachdenken über die bleibende Verantwortung Raum gegeben wird und dass wir diesen Tag vor allem auch als Mahnung zur Versöhnung, zur Verständigung und zum Frieden verstehen.
Diese Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg – der Imperativ des „Nie wieder!“ – gab letztlich auch den Anlass für die Gründung des VdK, für den ich heute hier sprechen darf.
Und weil sich unser Verband zunächst als Selbsthilfeorganisation für die soziale Absicherung von Kriegsopfern engagiert hat, hat sich bis heute seine besondere Verbindung zum Volkstrauertag erhalten. Und, ganz
bewusst steht in unserer Satzung, dass wir alle Maßnahmen, die den
Frieden fördern, ganz besonders unterstützen. Dieser Auftrag gilt unverändert, bis heute.
Und man kann es fast nicht glauben, seit nunmehr drei Jahren ist es leider zu unserer traurigen Pflicht geworden, auch der aktuellen Opfer von Krieg und militärischer Gewalt zu gedenken. Hunderttausende Tote sind seit Beginn des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 zu beklagen; und auch der Krieg in Gaza seit mehr als 2 Jahren hat unzählige Opfer gefordert. Und, nicht zu vergessen, die grausamen Geschehnisse im Sudan.
Der 8. Mai 1945 war trotz des furchtbaren Ausmaßes der Zerstörung auch ein Neubeginn, ein Aufbruch. Nur wenige Wochen später, am 26. Juni 1945, unterzeichneten 50 Länder die UN-Charta und damit den Gründungsvertrag der Vereinten Nationen, „fest entschlossen“, wie es in der Präambel heißt, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren … und den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard …zu fördern, im Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit und an die Gleichberechtigung aller Nationen, ob groß oder klein“.
Aktuell sind es 193 Länder, die der UN, den Vereinten Nationen angehören. Und der Wortlaut der UN-Charta hat bis heute nichts an seiner Bedeutung und Gültigkeit eingebüßt – er sollte weiterhin die Richtschnur sein, an der sich das Handeln der Regierenden überall auf der Welt orientiert. Der Schutz der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit – an diesen Prinzipien sollten wir unbedingt festhalten, und wir sollten sie verteidigen, auch gegen jene Stimmen, die meinen, nationale Eigeninteressen hätten Vorrang vor dem Völkerrecht.
Wir müssen aufpassen, dass das Völkerrecht nicht durch das Recht des Stärkeren verdrängt wird.
Das Recht des Stärkeren – darauf beriefen sich auch die Nationalsozialisten und setzten diese Ideologie in grausamstes Handeln um, indem sie andere Länder brutal überfielen und Massenmord an vermeintlich Schwächeren und Minderwertigen verübten.
Die UN-Charta ist die Lehre und auch die einzig richtige Schlussfolgerung aus dieser historischen Erfahrung. In der Reaktion auf die begangenen Verbrechen gaben sich die Vereinten Nationen das Ziel, „die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“.
80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs sind wir heute, wie schon in den vielen vorangegangenen Jahren, hier zusammengekommen, um am Volkstrauertag gemeinsam der Opfer von Krieg, Vertreibung und Ermordung zu gedenken. Und auch wenn vieles im Moment unsicher erscheint, sollten wir die Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern nicht aufgeben.
Ohne Erinnerung keine Zukunft.
Ca. 3 Millionen Tote auf rund 830 Kriegsgräberstätten und 167.000 Kriegstote verschiedener Nationen auf Friedhöfen sprechen leise zu uns.
Möge uns die gemeinsame Erinnerung die Kraft geben, unsere Zukunft und die Zukunft unserer Kinder gemeinsam vor den Anfeindungen dieser Zeit zu schützen.
So geben uns die Toten und die Lebenden am heutigen Volkstrauertag einen eindeutigen Auftrag:
Gemeinsam für den Frieden.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Außerdem möchte ich allen Anwesenden und ganz besonders den Menschen, die an der Organisation dieser Veranstaltung mitgewirkt haben, ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement sagen.





