Infoveranstaltung Hinterbliebenenrente/ gesetzliche Erbfolge
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Infoveranstaltung Hinterbliebenenrente/ gesetzliche Erbfolge
Referentin: RA Alexandra Brehm-Kaiser
Am 10. Juli 2024 hielt die Rechtsanwältin und Notarin Brehm-Kaiser einen Vortrag im Cafe Altmünstermühle für den VdK Hattersheim, der sich mit den Themen Hinterbliebenenrente und gesetzliche Erbfolge befasste. Die Veranstaltung zog zahlreiche Interessierte an, die sich über diese wichtigen rechtlichen Themen informieren wollten.
Hinterbliebenenrente
In ihrem Vortrag erläuterte Brehm-Kaiser die verschiedenen Arten der Hinterbliebenenrente, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung an Hinterbliebene gezahlt werden. Dazu gehören:
- Witwen- und Witwerrente: Diese Rente wird an den überlebenden Ehepartner gezahlt. Die Höhe der Rente hängt von der Dauer der Ehe und den eingezahlten Beiträgen des Verstorbenen ab. Es gibt eine kleine und eine große Witwen-/Witwerrente, je nach Alter und Erziehungszustand der Kinder.
- Waisenrente: Halb- und Vollwaisen haben Anspruch auf eine Waisenrente, wenn ein oder beide Elternteile verstorben sind. Auch hier richtet sich die Höhe nach den eingezahlten Beiträgen der Verstorbenen.
- Erziehungsrente: Diese Rente erhalten geschiedene Ehepartner, die Kinder erziehen und deren Ex-Partner verstorben ist.
Brehm-Kaiser betonte, dass die Anspruchsvoraussetzungen und Berechnungsgrundlagen komplex sind und oft eine individuelle Beratung notwendig ist, um die vollen Ansprüche zu ermitteln und geltend zu machen.
Gesetzliche Erbfolge
Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf der gesetzlichen Erbfolge. Brehm-Kaiser erklärte die Grundlagen und die Reihenfolge der Erben, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist:
- Erben erster Ordnung: Dazu zählen die Kinder des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel).
- Erben zweiter Ordnung: Hierzu gehören die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen).
- Erben dritter Ordnung: Zu dieser Gruppe zählen die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen).
- Weitere Ordnungen: Falls keine Erben der ersten drei Ordnungen vorhanden sind, kommen weitere entfernte Verwandte zum Zug.
Brehm-Kaiser betonte die Bedeutung eines Testaments, um die gesetzliche Erbfolge nach den individuellen Wünschen anzupassen und mögliche Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Sie erläuterte auch die Pflichten und Rechte der Erben sowie die Rolle des Nachlassgerichts.
Fazit
Der Vortrag von Frau Brehm-Kaiser war sowohl informativ als auch praxisnah. Sie gab den Zuhörern wertvolle Einblicke in die komplexe Materie der Hinterbliebenenrente und der gesetzlichen Erbfolge und beantwortete zahlreiche Fragen aus dem Publikum. Der VdK Hattersheim zeigte sich zufrieden mit der hohen Teilnehmerzahl und dem positiven Feedback zur Veranstaltung.