Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“
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VdK OV Neuenhaßlau-Gondsroth lädt am 17.12.2026 ein
Informationsveranstaltung „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“
Zur Informationsveranstaltung lädt der VdK Ortsverband Neuenhaßlau-Gondsroth alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 17. Dezember 2026 um 15.00 Uhr im Johannes-Heermann-Heim in der Hasselbachstr. 9 in Neuenhaßlau statt.
Helmut Müller und Dr. Alexander Heger werden über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ informieren.
„Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Thema Krankheit und was alles damit zusammenhängt“, so der Vorstandssprecher Helmut Müller und weiter: „Jeder kann aber durch Unfall, Krankheit oder im Alter vor der Situation stehen, dass er nicht mehr selbst seine Angelegenheiten regeln kann.“ Und dann stellen sich Fragen wie z. B. „Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?“, „Wie werde ich ärztlich versorgt?“, „Wer erledigt meine Bankgeschäfte?“ oder „Wer organisiert ambulante Hilfe?“.
Für diese und noch viel mehr Fragen sollte man aber schon vor dem „Fall“ eine Antwort parat haben - auch im Interesse der Angehörigen. Deshalb bietet der VdK Ortsverband zu diesem Themenkomplex eine Informationsveranstaltung an. „Wir wollen aufklären und Hilfe anbieten“, so Dr. Alexander Heger abschließend.
Die Vorsorgevollmacht bietet den meisten Handlungsspielraum und kann umfassende Regelungen für vermögensrechtliche Angelegenheiten und Gesundheitsfragen enthalten. Sie setzt aber ein hohes Maß an Vertrauen voraus. Die Betreuungsverfügung greift erst, wenn eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Da für die Betreuung ein formales Verfahren einzuhalten ist, verstreicht in der Regel einige Zeit, bis die Betreuung eingerichtet ist. Die Kontrolle durch das Gericht führt zu einem geringeren Missbrauchsrisiko als bei der Vorsorgevollmacht. In der Patientenverfügung wird der Wille über die Art und Weise ärztlicher Behandlung festgeschrieben. Soweit in der Verfügung der Wille des Patienten eindeutig festgehalten wurde, ist er für die behandelnden Ärzte verbindlich.
Zu der Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung beim Vorstandssprecher notwendig.
Für weitere Auskünfte bzw. Informationen über die Arbeit des Ortsverbandes steht der Vorstandssprecher Helmut Müller unter E-Mail:
Externer Link:ov-neuenhasslau-gondsroth@vdk.de
zur Verfügung.