Info-Veranstaltung am 24. Mai 2024 Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Veranstaltungsinformationen
Wann?
Wo?
Eberhard Uhlig
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Familienrecht
Testamentsvollstrecker DVEV
Presseartikel
Neues Betreuungsrecht 2023 – Die größte Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Langenselbold –
der VdK-Ortsverband Langenselbold-Ronneburg lädt seine Mitglieder zu einer Info-Veranstaltung am 24. Mai 2024, um 15.00 Uhr in das Foyer der Klosterberghalle in Langenselbold, mit anschließendem gemeinsamen Essen ein.
Rechtsanwalt und Notar a. D. Eberhard Uhlig informiert in einem Vortrag zum Thema „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und über die Änderungen im Vormundschafts- und Betreuungsrecht in einem Vortrag. Er gibt Antworten auf die Fragen:
• Was ist eine rechtliche Betreuung?
• Wann und wer kann zum Betreuer/in bestellt werden?
• Welche Alternativen gibt es zu einer Betreuerbestellung durch das Gericht?
Die rechtliche Betreuung kommt für Erwachsene aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in Betracht, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Hessenweit werden ca. 84.000 Menschen (deutschlandweit 1,25 Mio.) durch eine Betreuerin oder einen Betreuer unterstützt.
Ziel der Reform ist die verbesserte Realisierung der Unterstützung der betreuten Person bei der eigenen Entscheidungsfindung und -umsetzung anstelle von Fremdbestimmung und Bevormundung. D. h. die Wünsche der Betroffenen stehen im Mittelpunkt – alle Menschen haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung und Würde, auch diejenigen, die ihre Angelegenheiten nur begrenzt oder nicht mehr selbst regeln können. Zweck der Betreuung ist nicht der Vermögenserhalt zugunsten eines gesetzlichen Erben.
Eine wichtige Alternative, dem Selbstbetreuungsrecht Geltung zu verschaffen und die Einrichtung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht zu vermeiden, bleibt die Vorsorgevollmacht. In dieser Vollmacht können die persönlichen Wünsche und Vorlieben konkret aufgeführt werden; der/die Bevollmächtigte ist bei der Ausübung der Vollmacht an diese Wünsche gebunden. Die Vorsorgevollmacht wurde durch die Gesetzesänderung verbessert.
Mit der Reform wird auch ein wechselseitiges gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge eingeführt.
Viele Fragen, auf die der Referent Antworten bereithält. Information ist ein Muss, betont Rechtsanwalt und Notar a. D. Eberhard Uhlig.
Anmeldungen hierzu bitte bis 18.05.24 bei Frau Ilse Schneider, Tel. 06184/4973 oder Frau Birgit Gunkel, Tel. 06184/909455