Info-Nachmittag mit Kaffee & Kuchen
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Rundfunkbeitrag: Wer kann sich befreien lassen?
Wir als Sozialverband VdK informieren regelmäßig darüber, dass eine Befreiung oder Ermäßigung der gesetzlichen Rundfunkbeitragspflicht (früher GEZ-Gebühr) nur auf Antrag und unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Allein der Bezug einer kleinen Altersrente, das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder der Bezug einer Grundsicherung reicht für eine Befreiung in der Regel nicht aus.
Eine Ermäßigung oder Befreiung muss aktiv beantragt werden. Es ist kein Selbstläufer.
Hierzu wird Herr Dittrich weitere Informationen geben.
Wir laden alle interessierte Mitglieder zum Informationsnachmittag ein.
Es können auch gerne Gäste teilnehmen.