Kategorie Tipp Leben im Alter Wohnen Barrierefreiheit

Zuschüsse für barrierefreien Wohnraum

Möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können - das wünschen sich die meisten. Aber manchmal geht das nicht ohne Umbaumaßnahmen, um zum Beispiel Stolperfallen und Sturzrisiken in der Wohnung zu minimieren.     

Barrierefreies Badezimmer mit Duschbereich, Haltegriffen und Duschsitz; daneben steht ein Rollstuhl, an der Wand hängt ein Handtuch und ein Heizkörper ist zu sehen
© VdK, Jochen Schneider

KfW-Förderung vorerst beendet

Die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau hat ein Förderprogramm für den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien aufgelegt und vergibt auf Antrag Zuschüsse an Privatpersonen. Im aktuellen Bundeshaushalt wurden dafür 50 Millionen Euro eingestellt. Für 2026 sind diese Mittel bereits verbraucht. Eine Antragstellung ist daher vorerst nicht mehr möglich. Aber es gibt andere Möglichkeiten. 

Alternative Förderung

Auch die Pflegekassen vergeben Zuschüsse für “wohnumfeldverbessernde Maßnahmen”. Wer einen Pflegegrad besitzt, kann bis zu maximal 4.180 Euro an Förderung erhalten, sofern sich begründen lässt, dass durch den Umbau die eigene Selbständigkeit längerfristig erhalten oder die Pflege für die pflegenden Personen erleichtert werden kann.   

Tipps für Vorgehensweise

Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist das Vorliegen eines Pflegegrads. Der VdK empfiehlt, zunächst Kostenvoranschläge für die geplanten Umbaumaßnahmen einzuholen und bei der Pflegekasse einzureichen. Zusätzlich sollte man ein formloses Anschreiben mitschicken, in dem man noch einmal begründet, warum diese Maßnahmen erforderlich sind und wie sie dazu beitragen, die eigene Selbstständigkeit zu bewahren bzw. die Pflege zu erleichtern. Ärztliche Atteste, die das bestätigen, können dabei hilfreich sein. Der Medizinische Dienst prüft den Antrag. Es ist sinnvoll, erst den positiven Bescheid abzuwarten, bevor man mit dem Umbau beginnt. Gewährt werden die Zuschüsse sowohl für Mietwohnungen als auch für Wohneigentum. Im ersten Fall sollte man die Einwilligung des Vermieters einholen, bevor man mit dem Umbau beginnt.    

VdK fordert mehr Fördergelder

Schätzungsweise werden drei Millionen barrierefreie Wohnungen zusätzlich gebraucht. Um den tatsächlichen Bedarf an Geldern für den barrierereduzierenden Umbau von Bestandsimmobilien zu decken, sind daher nach Einschätzung des VdK die bestehenden Fördermöglichkeiten nicht ausreichend. Aber während die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Zuschüsse in jedem Jahr bereits nach wenigen Wochen aufgebraucht sind, werden die Zuschüsse der Pflegekasse nur von einem Bruchteil der Pflegebedürftigen abgerufen. Genaue Zahlen, wie viele Berechtigte diese Mittel beantragen, gibt es nicht. Nach Angaben des GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Spitzenverbands belaufen sich die Ausgaben für diese Förderung umgerechnet auf alle Pflegebedürftigen gerade mal auf 147,52 Euro pro Person. Zusammen mit den Hilfsmitteln machen sie nur etwas mehr als 3 Prozent aller Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung aus.