Verfahrenslotsen als Ansprechpersonen für junge Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung im Rheingau-Taunus-Kreis
Informationen zu den Aufgaben des Verfahrenslotsen im Rheingau-Taunus-Kreis
Verfahrenslotsen sind die Ansprechpersonen für junge Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung. Sie beraten die jungen Menschen und ihre Familien wie sie ihr Recht auf Hilfe und ihre Ansprüche auf Leistungen durchsetzen können. Die Aufgaben des Verfahrenslotsen sind auch im Sozialgesetzbuch VIII, §10b verankert.
Verfahrenslotsen bieten:
- Beratung zu Rechtsansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe
- Begleitung und Unterstützung bei Rehabilitationsverfahren
- Beratung und Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Teilhabenetzwerken
- Weitergabe von Informationen zu weiteren Hilfe- und Beratungsangeboten
An den Verfahrenslotsen können sich wenden:
- alle jungen Menschen mit einer (drohenden) Behinderung
- deren Mütter oder Väter
- Personensorge- und Erziehungsberechtigte
- Pflegeeltern
- Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
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