Kategorie Ortsverband Maulbach

Stromkostenerstattung

Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen Hätten Sie gewußt, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Dies betrifft nicht nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel auch Elektromobile oder Elektrorollstühle usw. Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben. Fazit: Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf unnötigerweise selbst. Unter welchen Voraussetzungen werden die Stromkosten für Hilfsmittel übernommen? Es muss sich um ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel handeln, das die Kasse bezahlt hat. Wer sich zum Beispiel ein Hilfsmittel auf eigene Rechnung gekauft hat, weil die Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernommen bzw. der Arzt keine Verordnung ausgestellt hatte, kann auch keine Stromkostenerstattung erhalten. Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste? Sie wußten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die Stromkosten geltend zu machen (Verjährungsfrist). Krankenkasse Anrufen und fragen. Gruß Wilfried Lanz