Kategorie Ortsverband Maulbach

Stromkostenerstattung

Krankenkasse muss Stromkosten für elektrische Hilfsmittel bezahlen

Hätten Sie gewußt, dass die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet sind,

Ihnen eine Stromkostenerstattung für elektrische Hilfsmittel zu bezahlen? Dies betrifft nicht

nur Geräte für die Heimbeatmung von Patienten sondern zum Beispiel auch Elektromobile

oder Elektrorollstühle usw.

Je mehr Geräte in der häuslichen Pflege benötigt werden, umso höher ist der

Stromverbrauch, den die Patienten zu bezahlen haben. Die wenigsten Krankenkassen klären

ihre Patienten jedoch darüber auf, welche Ansprüche sie haben.

Fazit: Die meisten Patienten und Pflegebedürftigen bezahlen ihren erhöhten Strombedarf

unnötigerweise selbst.

Unter welchen Voraussetzungen werden die Stromkosten

für Hilfsmittel übernommen?

Es muss sich um ein vom Arzt verordnetes Hilfsmittel handeln, das die Kasse bezahlt hat.

Wer sich zum Beispiel ein Hilfsmittel auf eigene Rechnung gekauft hat, weil die

Krankenkasse die Kosten dafür nicht übernommen bzw. der Arzt keine Verordnung

ausgestellt hatte, kann auch keine Stromkostenerstattung erhalten.

Was tun, wenn man von der Stromkostenerstattung nichts wusste?

Sie wußten nicht, dass die Krankenkasse für die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel

aufkommen muss? Dann haben Sie die Möglichkeit, bis zu 4 Jahre rückwirkend die

Stromkosten geltend zu machen (Verjährungsfrist).

Krankenkasse Anrufen und fragen.

Gruß

Wilfried Lanz