Steuerbescheinigung VdK Beitrag
Folgender Hinweis für die Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag in ihrer Steuererklärung angeben wollen.
Nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens bei der Steuererklärung müssen keine Belege mehr an die Finanzämter eingereicht werden. Diese werden nur noch im Einzelfall vom Finanzamt angefordert. Aus diesem Grund werden vom VdK keine Zuwendungsbestätigungen mehr an Mitglieder versandt. Bitte nutzen Sie zum Nachweis – falls angefordert – den Kontoauszug in Verbindung mit dem „Vereinfachten Spendennachweis“, der hier beigefügt ist.
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