So sichern sich Pflegende ein Plus für die Rente

Wer ein Familienmitglied oder einen anderen nahestehenden Menschen pflegt, kann sich dies bei der Rente anrechnen lassen. Wir erläutern die Voraussetzungen.

© Pixabay

In Hessen waren 2023 mehr als 423.000 Menschen pflegebedürftig, in Thüringen lebten zu dem Zeitpunkt fast 194.000 Pflegebedürftige. In beiden Bundesländern werden davon mehr als 85 Prozent zu Hause betreut, größtenteils von ihren Angehörigen. Nach einer repräsentativen Umfrage des VdK Hessen-Thüringen aus dem Jahr 2020 geht knapp die Hälfte dieser Pflegenden einer Berufstätigkeit nach, viele jedoch müssen wegen der Pflege den Arbeitsumfang reduzieren oder sogar den Job ganz aufgeben.

 Der entsprechende Verdienstverlust wirkt sich auch auf die spätere Altersversorgung aus. Die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) weist daher darauf hin, dass die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlt.

Das sind die Voraussetzungen

Der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung zufolge müssen dazu die folgenden Bedingungen erfüllt sein: 

  • Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben, ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.
  • Die Pflege muss nach Prüfung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung notwendig sein.
  • Die oder der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Pflege nimmt mindestens 10 Stunden pro Woche in Anspruch, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche.
  • Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. 

Rentenansprüche erwerben

Wer eine pflegebedürftige Person “nicht erwerbsmäßig” zu Hause betreut, kann nach Angaben der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Im Mai 2025 waren demnach rund 1,1 Millionen Pflegepersonen, davon knapp 86 Prozent Frauen, bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, die zu der Zeit noch keine eigene Rente bezogen und die genannten Voraussetzungen erfüllten. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung betont, die Beiträge als Pflegeperson seien auf die sogenannten Mindestversicherungszeiten der verschiedenen Rentenarten anrechenbar. Zusätzlich könnten Leistungen zur Rehabilitation beansprucht werden.

Damit können Sie rechnen

Die Höhe der Rentenbeiträge hängt laut DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen sowie der Pflegeleistungsart – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen – ab, die die/der Pflegebedürftige bezieht. Die Pflegekasse zahle die Beiträge auf Grundlage eines fiktiven Einkommens, das von rund 708 Euro bei Pflegegrad 2 und Sachleistungen bis zu 3.745 Euro bei Pflegegrad 5 und Pflegegeld reichen könne.

Antrag erforderlich

Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson an die gesetzliche Rentenversicherung entrichten könne, müsse der Pflegebedürftige zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellen, so die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Achtung: Unbedingt ausgefüllt werden müsse der “Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen”. Er umfasst die pflegerischen Tätigkeiten von Angehörigen und deren berufliche Situation. Anhand dieses Fragebogens werde geprüft, ob Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen für die Pflegeperson bestehe, erklärt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Sei dies der Fall, würden die Beiträge automatisch von der Pflegekasse bezahlt.    

Mit einer Teilrente die Rente erhöhen

Noch ein Tipp der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung für Pflegepersonen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben: Sie können mit einer Teilrente ihre Rente erhöhen. Denn beim Bezug einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Für Pflegende, die stattdessen eine Teilrente in Höhe von 99,99 Prozent beziehen, zahlt die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Zum 1. Juli des Folgejahres erhöhen diese Beiträge dann die Rente im Zuge der Rentenanpassung. Es könne sich deshalb lohnen, auf den geringen Anteil von 0,01 Prozent der Rente zu verzichten, fassen die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Experten zusammen.

Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre Externer Link:“Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich” der Deutschen Rentenversicherung.

Urteil stärkt pflegende Rentner und Rentnerinnen

Zur Information und Beratung verpflichtet ist ein Versicherungsträger grundsätzlich, wenn sich ein Versicherter mit einem Anliegen meldet. Aber auch darüber hinaus, etwa, um pflegende Angehörige auf die Option einer Teilrente hinzuweisen. Externer Link:Mehr erfahren