Kategorie Pflege Pflegeversicherung

Pflegereform: VdK sieht vorgelegten Entwurf kritisch

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung präsentiert. Einige der geplanten Maßnahmen sieht der VdK mit großer Skepsis.

© Pixabay

Allein für 2027 erwarten Experten ein Defizit der Pflegeversicherung von rund 7,5 Milliarden Euro, 2028 könnte die Finanzlücke 15 Milliarden betragen. Das hätte einen deutlichen Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung zur Folge, die Pflegereform der Bundesgesundheitsministerin soll Abhilfe schaffen. 

An dem jetzt in den Medien veröffentlichten Entwurf des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes kritisiert der VdK insbesondere die Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad sowie eine nicht ausreichende Entlastung pflegender Angehöriger.

Pflegebegleitung sinnvoll

Die Reformentwurf von Ministerin Warken erkenne an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht so bleiben kann, wie sie ist, hat VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentiert. So begrüße der VdK die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheiterten viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssten sie durch den “Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen” führen. 

Sie könnten zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen zu führen, zum Beispiel zu einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé. Die sinnvolle Neuerung, so die VdK-Präsidentin, werde durch die geplante gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert, da der Aufbau eines Pflegesettings in der häuslichen Pflege gerade in den ersten Monaten falle. 

Der Entlastungsbetrag von aktuell bis zu 131 Euro steht nach der aktuellen gesetzlichen Regelung allen Pflegebedürftigen zu, die zu Hause versorgt werden.

Kommunen in die Pflicht nehmen

Weiterhin begrüßt der VdK, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. In die Planung sollte aber eine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung aufgenommen werden. Der VdK fordert, die pflegerische Versorgung zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen, um verbindliche Verantwortung vor Ort zu schaffen.

Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht durch Kürzung von Leistungen

Kritisch hingegen steht der VdK der vorgesehenen Anhebung der Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich gegenüber. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt werde, ändere nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung, sagt Verena Bentele. Pflegebedürftigkeit verschwinde nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegne. 

VdK fordert eine solidarische einheitliche Bürgerversicherung

Als nicht zielführend bewertet der VdK Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung wie höhere Beiträge für Kinderlose oder die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel. Dazu gehören etwa die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder die Rentenversicherungsbeiträge von pflegenden Angehörigen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. 

Der VdK plädiert dafür, die parallel bestehenden Systeme einer privaten und einer gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer solidarischen einheitlichen Pflegeversicherung zusammenzuführen, in die alle einzahlen.

Wie geht es weiter?

Der Referentenentwurf zur Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken geht zunächst in die sogenannte Ressortabstimmung - unter anderem mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium. Im Kabinett wird der vorgelegte Referentenentwurf voraussichtlich Ende Juni zur Diskussion kommen.