Orientierungssprechstunden der Anwälte unseres Vertrauens in unserer Bezirksgeschäftsstelle Wiesbaden
Orientierungssprechstunden der Anwälte unseres Vertrauens
Auch wenn laut Satzung nur eine sozialrechtliche Vertretung möglich ist, lässt der VdK seine Mitglieder in Fragen außerhalb des Sozialrechts ebenfalls nicht allein, sofern diese im Zusammenhang mit Behinderungen, Alter oder Bedürftigkeit stehen.
Unsere Mitglieder können dazu Orientierungssprechstunden niedergelassener Anwälte unseres Vertrauens aufsuchen. Ziel dieser Sprechstunden ist es, herauszufinden, ob es sich bei dem Anliegen des Mitglieds um eine Streitigkeit außerhalb des Sozialrechts handelt, und gegebenenfalls Handlungsmöglichkeiten zu erörtern.
Beispiele für solche Rechtsgebiete sind:
• Wohnungskündigung trotz Pflegebedürftigkeit
• Abfassung eines Testaments
• Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
• Mobbing am Arbeitsplatz wegen Behinderung
• Streitigkeiten aus privaten Versicherungsverträgen
• Schadenersatz wegen Nichterfüllung von Zusagen,
zum Beispiel zur Barrierefreiheit
• Barrierefreie Anpassung von Miet-Wohnraum
Die Orientierungssprechstunde in den Räumen der Bezirksgeschäftsstelle Wiesbaden oder telefonisch ist für VdK-Mitglieder kostenfrei.
Die Kosten, die durch weitergehende Beratungs- oder Vertretungstätigkeiten unserer Vertrauensanwälte entstehen, werden nicht vom VdK getragen.
Bezirksgeschäftsstelle Wiesbaden
Rechtsanwältin Kyra Luft, jeden 2. Montag im Monat ab 14.30 Uhr
Kreuzberger Ring 9, 65205 Wiesbaden
Telefon: 0611 45004-0
E-Mail: bgst.wiesbaden@vdk.de
Quelle VdK Report 1/2026, Seite 23ff