Kategorie Ortsverband Beilstein

Kommunaler Behindertenbeauftragter der Gemeinde Greifenstein

Behindertenberater in der Gemeinde Greifenstein ist Uwe Biermas
Uwe Biermas - Kommunaler Behindertenbeauftragter der Gemeinde Greifenstein. © U. Biermas

Meine Aufgabe ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde Greifenstein zu verbessern. 

 

Uwe H. Biermas 

Telefon : 02779 - 51 01 67                                                                                                        Gemeinde : 02779 - 9124 - 38*

E-Mail: Externer Link:uwe.biermas@vdk.de

Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung                                                                   Herborner Str. 38                                                                                                                       35753 Greifenstein 

  • nach telefonischer Vereinbarung 
  • von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr* 
  • im Trauzimmer (barrierefreier Eingang von der Straße "Im Brühl"). 

Beratungen nur mit einem vorher vereinbarten Termin !

Leistungen zur Teilhabe 

Menschen mit Behinderungen soll durch die Leistungen zur Teilhabe sowohl die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, als auch am Arbeitsleben ermöglicht werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten können. 

Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der Mensch mit Behinderung (wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert ist. 

Diesen Zustand zu erhalten, gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben der Leistungen zur Teilhabe (siehe §§ 4 ff. SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX). 

Um Hilfe für Menschen mit Behinderungen in unserer Gemeinde anzubieten, bin ich in der VdK Ehrenamtsakademie zum kommunalen Behindertenbeauftragten ausgebildet worden. Im Rahmen meiner Sprechzeiten biete ich nicht nur eine ortsnahe und unabhängige Beratungen an, sondern engagiere mich auch in den kommunalpolitischen Gremien für mehr Teilhabe vor Ort.

Tätigkeitsmerkmale 

Der kommunale Behindertenbeauftragte kümmert sich in der Gemeinde um die Belange von Menschen mit Behinderungen, Beeinträchtgungen oder Mobilitätseinschränkungen. Er vermittelt als Bindeglied zwischen diesem Personenkreis und der Gemeinde. 

Kommunale Behindertenbeauftragte sind ein zentrales kommunalpolitisches Sprachrohr für Menschen mit Behinderungen. Durch ihr Engagement, unter anderem in der Beratung, wird zudem die Gemeinde im Bereich der sozialen Belange entlastet. 

Aufgabenbeschreibung 

  • Beratung und Ansprechpartner für betroffene Personen 
  • Unterstützung im Rahmen der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft u.a.
  • Unterstützung der Bürger/innen bei den Themen Teilhabe und Reha. 
  • Entgegennahme von Anregungen oder Kritik von Bürgerinnen und Bürgern mit einer Behinderung oder Mobilitätseinschränkung in der Gemeinde. 
  • Hilfestellung bei Problemen, Wünschen und Anregungen der betroffenen Personengruppen. 
  • Wegweiser zu den zuständigen Ämtern und Behörden (Versorgungsamt, Integrationsamt, Pflegestützpunkte, Angelegenheiten bzw. Antragstellung Hilfsmittel, Krankenkassen, Pflegekassen) u.a. 2. Einflussnahme auf öffentliche Infrastruktur (Bau und ÖPNV) 
  • Stellungnahmen zu sämtlichen Vorhaben im Bereich Bau und Verkehr durch die öffentliche Hand. Unterstützung entsprechend der Planvorgaben "ungehinderte Mobilität" im öffentlichen Bereich gegenüber der Verwaltung. Fertigung und Stellungnahmen für öffentliche Träger zur Durchführung barrierefreier Einrichtungen. 
  • Zur Unterstützung der Verwaltung sollten vor den weiteren Beratungen in den Gremien sämtliche Vorlagen zu den genannten Vorhaben dem kommunalen Behindertenbeauftragten vorgelegt werden. 
  • Mitzeichnung aller Vorlagen der Verwaltung, die den Bereich (barriereifreies) Bauen und Wohnen in der Gemeinde betreffen. Überprüfung der Einhaltung der Planungsrichtlinien. 
  • Koordination von Mängelbehebung (z.B. Absenkung von Bürgersteigen an Überquerungen, ebenerdige Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen, Arztpraxen usw.). 
  • Stellungnahmen für überörtliche Bauträger (Hessen Mobil, Lahn-Dill Kreis etc.) für Straßenbaumaßnahmen. 
  • Anfertigen von Stellungnahmen für öffentliche Träger (VLDW, RP etc.) zur Durchführung barrierefreier Einrichtungen. 
  • Bestätigung der Nachteilsausgleiche im Rahmen der Zuschussgewährung an den ÖPNV. 3. Sozialpolitische Einflussnahme auf kommunaler Ebene 
  • Impulsgeber für die Weiterentwicklung der Teilhabepolitik in der Gemeinde. 
  • Informationsweitergabe und Beratung der Gemeindeverwaltung und der Gemeindevertretung über die Belange von Menschen mit Behinderungen. 
  • Teilnahme an Ortsterminen zu barrierefreien Maßnahmen. 
  • Austausch mit lokalen Initiativen und Projekten.