Erst- und Änderungsantrag Schwerbehinderung, Gleichstellungsantrag und KfZ - Steuerbefreiung
![Verschiedene Anträge Schwerbehinderung, Gleichstellung und Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung](/uploads/user_uploads/news/6/8/66a9f245e9a08-1722413637/Antr%C3%A4ge%20Schwerbehinderung%2C%20Gleichstellung%20und%20Kfz%20Steuerbefreiung.jpg)
1. Erst- und Änderungsantrag für Schwerbehinderung
Erst- und Änderungsantrag für die Schwerbehinderteneigenschaft
Video zur Antragstellung der Schwerbehinderteneigenschaft beim Versorgungsamt.
Informationen zum Schwerbehindertenausweis.
Informationen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.
2. Gleichstellungsantrag
Der Gleichstellungsantrag dient dazu, einer Person im Arbeitsleben, welchem bisher 30% oder 40% Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) zugesprochen wurde, einer schwerbehinderten Person (ab 50% GdBkurz fürGrad der Behinderung) gleichzustellen.
3. KfZ - Steuerbefreiung
Die zuständige Behörde für Anträge aus dem Lahn-Dill-Kreis ist das Hauptzollamt in Gießen.
Anschrift: Hauptzollamt Gießen, Postfach 100454, 35334 Gießen.
Voraussetzungen
Bei den Buchstaben "G" für Gehbehinderung und "Gl" für Gehörlosigkeit besteht die Möglichkeit zum Antrag auf 50% Steuerermäßigung bei der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer.
Bei den Buchstaben "H" für Hilflosigkeit, "Bl" für Blindheit und "aG" für außergwöhnliche Gehbehinderung besteht die Möglichkeit zum Antrag auf 100% Steuerermäßigung bei der Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Steuer.
Erläuterungen zum Antrag
Antrag
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