Kategorie Ortsverband Beilstein

Betreuung und Betreuungsvereine

Beschreibung Betreuung und Betreuungsvereine
Informationen zur Betreuung und Betreuungsverein. © U. Biermas

Betreuung

Nach dem Betreuungsrecht haben Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund einer psychischen, geistigen und seelischen Krankheit, oder schweren körperlichen Behinderungen, ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, einen Anspruch auf rechtliche Vertretung durch eine/n gesetzlich bestellte/n Betreuer oder Betreuerin. 

Diese, meist ehrenamtlichen Betreuer/innen, erledigen notwendige Antragsstellungen bei Behörden, sie regeln u. a. finanzielle, schuldrechtliche und ggf. Wohnungsangelegenheiten. 

Sie sorgen für eine umfassende und kompetente ärztliche Behandlung und organisieren notwendige gesundheitliche oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. 

Sie organisieren außerdem häusliche Hilfsangebote, wie z. B. Essen auf Rädern oder ambulante Pflegedienste. 

Sie achten darauf, dass die Hilfe auch bei Ihnen ankommt. 

Jeder Mensch hat Rechte.

Manche Menschen können ihre Rechte selbst nicht mehr wahrnehmen. Die Betreuer/innen des VdK vertreten, in persönlicher Absprache mit den betretuten Menschen, deren Interessen gerichtlich und außergerichtlich, z. B. gegenüber Ärzten/innen, Vermietern/innen, Behörden, Pflegediensten, Heimen, etc. 

Die VdK-Betreuungsvereine bieten eine verlässliche Betreuung. 

Allen interessierten werden Beratungen zum Betreuungsrecht sowie Aufklärung und Informationen über Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie der Vorsorgevollmacht angeboten. 

Den VdK Betreuungsverein im Lahn-Dill-Kreis können Sie unter nachfolgender Adresse erreichen: 

VdK Betreuungsverein e.V. Lahn-Dill

Hohe Straße 700

Nr. 6 35745 Herborn

Telefon: 02772/92 30955

Telefax: 02772/64 6787 

Ansprechpartnerin: Frau Bai 

E-Mail: Externer Link:betreuungsverein.lahn-dill@vdk.de

Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung 

Wir freuen uns über Menschen, die ehrenamtlich Betreuungen übernehmen. Sie werden von uns in einer Schulung auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unsere Mitarbeiter stehen ihnen natürlich auch nach der Schulung mit Rat und Tat zur Seite. 

Des Weiteren sind ehrenamtliche Betreuer/innen während ihrer Tätigkeit über unseren Verein beim Land Hessen haftpflichtversichert. 

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung 

Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch über die gesetzlichen Regelungen dieser drei Möglichkeiten ihrer Selbstbestimmung. 

Damit wird Ihnen ermöglicht, schon frühzeitig Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, bevor es andere für Sie entscheiden, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Wenn Sie die Betreuung eines Verwandten übernommen haben, sich dabei überfordert fühlen und nicht mehr weiter wissen, oder einfach nur Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Was darf ein/e Betreuer/in regeln? Der Betreuer/die Betreuerin dürfen sich in der Regel nur um die Angelegenheiten kümmern, mit denen der/die Betreute einverstanden ist. 

Des Weiteren ist er ausschließlich für Aufgabenkreise zuständig, für die das Betreuungsgericht ihn/sie beauftragt hat. 

Um die betreute Person vor erheblichem Schaden zu bewahren, darf der/die Betreuer/in in Ausnahmefällen auch gegen deren Willen entscheiden. 

Entscheidend für die Orientierung des Betreuers ist immer das Wohl und der Wille des Betreuten. 

Auch mit einem Betreuer/einer Betreuerin ist ein Mensch nicht entmündigt, vielmehr wird er dort unterstützt, wo dies notwendig ist. 

Die Tätigkeit des Betreuers/der Betreuerin wird stets vom Amtsgericht kontrolliert. 

Eine Betreuung kann der Hilfesuchende selbst beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) beantragen. 

Des Weiteren kann jede Person, die Kenntnis davon hat, dass jemand Hilfe bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigt, dies dem Betreuungsgericht mitteilen. In beiden Fällen wird das Gericht prüfen ob eine Betreuung angebracht ist. 

Ziel der Arbeit des VdK Betreuungsvereins 

Ziel unserer Arbeit ist es, den Menschen, trotz ihrer Einschränkungen, ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen und alle Möglichkeiten zu einer Verbesserung ihrer Lebenssituation zu nutzen.

 Dabei arbeiten wir insbesondere mit der zuständigen Betreuungbehörde, dem zuständigen Betreuungsgericht, Ärzten/innen, Therapeuten/innen und Pflegediensten zusammen. 

Wir vertreten unsere Betreuten z.B. gegenüber Ämtern, Gläubigern, Banken, Versicherungen, Vermietern und vielem anderen mehr.