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Beratungsanfragen an E-Mail-Adresse:
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In unseren Kreisgeschäftsstellen beraten wir Sie gerne in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts (insbesondere zum Schwerbehindertenrecht). Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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In unserem Bezirksverband stehen Ihnen geschulte Berater und Beraterinnen für Fragen zu dem barrierefreien Wohnen zur Verfügung.
Berater:
Hans-Jürgen Wittig E-Mail Externer Link:hans-juergen.wittig@vdk.de
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Rentenberatung
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Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung'ler kurz für Schwerbehindertenvertretung den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Informationen | Externer Link:Link