Beratung

In unseren Kreisgeschäftsstellen beraten wir Sie gerne zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung zu Themen des Schwerbehindertenrechts wird in jeder Kreisgeschäftsstelle angeboten. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und informieren Sie sich auch über unsere weiteren Beratungsangebote - insbesondere zum Pflegeversicherungsrecht.

Beratungsangebote (Rechtsgebiete) in den Kreisgeschäftsstellen/Beratungsstellen 

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Zum Beispiel gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie “Kur” und Umschulung).
    Die Aufnahme von Rentenanträgen erfolgt in den Kreisgeschäftsstellen durch Versichertenberater / Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung. Diese Experten bieten zudem Sprechstunden in den Räumen der VdK-Kreisgeschäftsstellen an.
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX): Zum Beispiel Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung 

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Rotenburg

Bismarckstr. 12, 36179 Bebra

Sprechzeiten

Auf Grund der großen Nachfrage können wir nur Beratungen nach telefonischer Terminvereinbarung abhalten.

Wir sind telefonisch für Sie zu den unten aufgeführten Zeiten erreichbar.

Wegen Osterferien bleibt unser Büro am 16. und 23. April 2025 geschlossen

 

Montag: ---------
Dienstag: ---------
Mittwoch 9:00 -11:30 Uhr
jeden 1. Donnerstag im Monat: 14:30 - 16:30 Uhr
Freitag: ---------

Terminvereinbarung

Telefon: 06622 914640 06622 914640

Vor-Ort-Angebote

Beratungsangebote

In unserer Kreisgeschäftsstelle beraten wir Sie gerne in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts.  Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

  • Gesetzliche Rentenversicherung SGBkurz fürSozialgesetzbuch VI zum Beispiel:

     gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungsrente (EWR)

  • Schwerbehindertenrecht SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX zum Beispiel: 

    Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt (GdBkurz fürGrad der Behinderung), Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

  • Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII zum Beispiel:               Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten. 
  • Gesetzliche Krankenversicherung  SGBkurz fürSozialgesetzbuch V zum Beispiel:

     Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha

  • Gesetzliche Pflegeversicherung SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI zum Beispiel:         

    Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige 

     

 

 

 

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