In unseren Kreisgeschäftsstellen beraten wir Sie gerne in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts (insbesondere zum Schwerbehindertenrecht). Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Beratungsangebote (Rechtsgebiete) in den Kreisgeschäftsstellen/Beratungsstellen
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung)
- Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
- Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
- Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Musterschreiben zur Fristwahrung
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.