Beratung

In unseren Kreisgeschäftsstellen beraten wir Sie gerne zu verschiedenen Bereichen des Sozialrechts. Eine Beratung zu Themen des Schwerbehindertenrechts wird in jeder Kreisgeschäftsstelle angeboten. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und informieren Sie sich auch über unsere weiteren Beratungsangebote - insbesondere zum Pflegeversicherungsrecht.

Beratungsangebote (Rechtsgebiete) in den Kreisgeschäftsstellen/Beratungsstellen 

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Zum Beispiel gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie “Kur” und Umschulung).
    Die Aufnahme von Rentenanträgen erfolgt in den Kreisgeschäftsstellen durch Versichertenberater / Versichertenälteste der Deutschen Rentenversicherung. Diese Experten bieten zudem Sprechstunden in den Räumen der VdK-Kreisgeschäftsstellen an.
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX): Zum Beispiel Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung 

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Wir bitten Sie höflich, im Rahmen Ihres Widerspruchs oder Ihrer Klage von der Anforderung einer Akteneinsicht abzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht durch unsere juristischen Fachkräfte beantragt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Dillkreis

Marktstr. 21, 35683 Dillenburg

Sprechzeiten

E-Mail:Externer Link: Externer Link:kv-dillkreis@vdk.de

   

Telefonische Terminvergabe

Beratung nur nach Terminvereinbarung 

Montag: 9:00 –11.00 Uhr
Dienstag: 9:00 –11.00 Uhr
Mittwoch: 9:00 –11.00 Uhr
Donnerstag: 9:00 –11.00 Uhr
Freitag: 9:00 –11.00 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: 02771 5290 02771 5290

Vor-Ort-Angebote

Widerspruch- oder Klageverfahren

Haben Sie bereits ein Verfahren? Bitte klicken Sie hier, um direkt zu Ihrer Bezirksgeschäftsstelle zu gelangen. |  Externer Link:Bezirksgeschäftsstellen 

 

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

In unserem Kreisverband stehen Ihnen geschulte Berater und Beraterinnen für Fragen zu dem barrierefreien Wohnen zur Verfügung.

  • Telefonische, schriftliche und Vor-Ort-Beratung zur Wohnung und öffentlichen Raum
  • Sensibilisierung zum Thema Alter und Beeinträchtigung z.B. mit dem gerontologischen Trainingsanzug GERT®
  • Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit

Berater:in:

  • Achim Dobener | E-Mail: achim.dobener@vdk.de
    Stefan Koob     | E-Mail: stefan.koob@vdk.de
    Christel Payer   | E-Mail: christel.payer@vdk.de
     

Inklusion in der Arbeitswelt - Betriebsarbeit

Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung'ler kurz für Schwerbehindertenvertretung den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Informationen | Externer Link:Link

Grundsicherung

Als einfache Faustregel gilt: 
Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1. 016 Euro liegt, 
sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung
haben.

MitExterner Link: diesem Rechner können Sie selbst ermitteln, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung haben

Externer Link:Weitere Informationen für Renter finden Sie hier.

Rentenberatung und Rentenantragstellung durch Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Hessen (auch für Nichtmitglieder des VdK)

Unsere drei Versichertenältesten stehen Ihnen nach Terminvereinbarung gerne für alle Fragen rund um das Thema Rente und zur Antragstellung zur Verfügung.

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