Beratung

In unseren Kreisgeschäftsstellen beraten wir Sie gerne in verschiedenen Bereichen des Sozialrechts (insbesondere zum Schwerbehindertenrecht). Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Beratungsangebote (Rechtsgebiete) in den Kreisgeschäftsstellen/Beratungsstellen 

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung)
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Versorgungsamt, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung 

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Dieburg

Jahnstr. 12, 64846 Groß-Zimmern

Sprechzeiten

E-Mail: Externer Link:kv-dieburg@vdk.de

Telefonische Terminvergabe

Beratung nur nach Terminvereinbarung

Montag: 10.00–12.00 Uhr
Dienstag: 15.00–17.00 Uhr
Mittwoch: ------------
Donnerstag: 14.00–18.00 Uhr
Freitag: ------------

Terminvereinbarung

Telefon: 06071 71764 06071 71764

Vor-Ort-Angebote

Besonderheiten:

  • Sprechstunde, Montag          10 bis 12 Uhr 
                                   Dienstag,       15 bis 17 Uhr
                                   Donnerstag, 14 bis 18 Uhr
    Terminvereinbarung notwendig. Tel.: 06071-7 17 64 
  • In der Kreisgeschäftsstelle Dieburg erhalten Sie sozialrechtliche Informationen, eine qualifizierte 
    und fachkompetente Beratung in persönlichen Gesprächen mit:

    Hartmut Maier, Kreisvorsitzender
    Egon Messerschmidt, Stv. Kreisvorsitzenden
    Hermann Salg, Vorsitzenden des OV Wersau
    Arno Grieger, Mitglied des OV Ueberau

Widerspruch- oder Klageverfahren

Haben Sie bereits ein Verfahren? Bitte klicken Sie hier, um direkt zu Ihrer Bezirksgeschäftsstelle zu gelangen. |  Externer Link:Bezirksgeschäftsstellen 

Telefonische Terminvergabe

Beratung nur nach Terminvereinbarung Widerspruch- oder Klageverfahren

Beratung durch Versichertenältesten der DRV

  • Unser Versichertenältester (Rentenberatung) steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Rente zur Verfügung.
  • Beratung jeden 3. Dienstag im Monat, von 10 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung. Änderungen vorbehalten.

Beratung zum Thema Barrierefreiheit

In unserem Kreisverband stehen Ihnen geschulte Berater und Beraterinnen für Fragen zu dem barrierefreien Wohnen zur Verfügung.

  • Telefonische, schriftliche und Vor-Ort-Beratung zur Wohnung und öffentlichen Raum
  • Sensibilisierung zum Thema Alter und Beeinträchtigung z.B. mit dem gerontologischen Trainingsanzug GERT®
  • Vorträge und Öffentlichkeitsarbeit

Berater:in:

Inklusion in der Arbeitswelt - Betriebsarbeit

Der VdK setzt sich für die Inklusion in der Arbeitswelt an und steht mit seinem Wissen SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung'ler kurz für Schwerbehindertenvertretung den regionalen Betrieben mit Rat zu Seite. Informationen | Externer Link:Link
 

 

Mitglied werden